Einbrecher haben es meist auf unterschiedliche Wertsachen abgesehen. Bargeld, Schmuck, Computer, Laptop, Handy, Zigaretten, Baumaterialien, teurer Wein, Gartengeräte oder Velos stehen auf der Liste der Diebe. Meist kommen sie, wenn niemand Zuhause ist und verhalten sich unauffällig. Einbruch gehört in der Schweiz zu den häufigsten Delikten, Sie sollten sich mit dem Thema Einbruchschutz beschäftigen. Jeder Hausbesitzer, Mieter, WG-Bewohner oder Firmeninhaber sollte für Sicherheit in Haus, Büro und Wohnung sorgen. In vielen Fällen sind die Sachschäden sehr viel höher als das Diebesgut, das erbeutet wurde. Selbst wenn nicht viel entwendet wurde, leben Menschen, bei denen ein Einbruch statt gefunden hat, oft jahrelang mit dem Schrecken und fühlen sich unsicher in den eigenen vier Wänden. Schaffen Sie mit einer Videoüberwachung ein Stück Sicherheit für sich und Ihre Familie.
Schutz durch Videoüberwachung
Eine Überwachungskamera ist eine gute Möglichkeit, sich vor Einbrechern zu schützen. Sie fühlen sich sicherer und die Aufnahmen können dazu beitragen, Straftaten und Diebstahl aufzuklären. Zudem haben Kameras oft eine abschreckende Wirkung, selbst Kamera-Attrappen. Echte Kameras überwachen auch in Abwesenheit den Außenbereich, Entsprechende Programme übermitteln die Aufnahmen auf Laptop oder Handy, so dass Sie ihr trautes Heim stets im Blick haben können. Vor dem Kauf einer Kamera für die Videoüberwachung in Haus und Wohnung sollten Sie ein paar Faktoren berücksichtigen. Das sind zum einen die Bildqualität und die Witterungsbeständigkeit der Kamera, der Aufnahmewinkel, die Speicherkapazität und natürlich die Stromversorgung. Allerdings ist nicht alles rechtlich erlaubt, was möglich ist.
Sie haben die Wahl
Beim Kauf einer Videoüberwachung haben Sie zahlreiche Möglichkeiten.
Wichtige Faktoren bei der Kaufentscheidung sind folgende Eigenschaften
- schwenkbar oder feststehend
- Zoom-Funktion
- Grösse
- Bildqualität
- dezent oder auffällig
Oft lässt sich die Installation der Video-Überwachungs-Systeme nicht umsetzen, da umfassende Persönlichkeitsrechte zu beachten sind. Zum einen sind es die Bestimmungen des DSG, oder die 3. Verordnung zum Arbeitsgesetz, das Polizei-Gesetz und kommunale oder kantonale Bestimmungen. Die Gesetze sind komplex, verstossen Sie dagegen, können Sie sich strafbar machen. Ziehen Sie daher am besten eine Fachfirma zu Rate.
Welche Bereiche dürfen gefilmt werden?
Eine Videoüberwachung darf bei Privatleuten nur auf dem eigenen Grundstück erfolgen. Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus, darf nur Ihr privater Bereich gefilmt werden. Als Eigentümer einer Wohnanlage sollten Sie sich die Zustimmung Ihrer Mieter schriftlich einholen, ebenso für die Einfahrten und Zugangswege, die von allen Partien genutzt werden. Es ist nicht erlaubt, auch die öffentlichen Bereiche neben Ihrem eigenen Grundstück oder das Nachbargrundstück zu filmen. Gibt der Eigentümer des anderen Grundstücks sein Einverständnis, dürfen Sie dieses mit in Ihre Video-Überwachung einbeziehen.
Datenschutz und Recht als Eigentümer
Als Eigentümer dürfen Sie Bild- und Tonaufnahmen mit einer Video-Überwachungs-Kamera anfertigen. Allerdings nur, wenn dies der Sicherheit dient, also um Straftaten zu verhindern oder zu verfolgen. Die Videokamera muss in der Regel deutlich zu erkennen sein, die Anbringung eines Hinweis-Schildes ist hilfreich. Die Daten der Aufzeichnungen sind vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Daten dürfen nur so lange aufbewahrt werden, bis sie nicht mehr benötigt werden. Kommt es zu keinem Einbruch oder Schadensfall, ist eine Löschung erforderlich. In den einzelnen Kantonen gelten unterschiedliche Datenschutzgesetze, welche die Frist bestimmen.
Wichtige Features
- Witterungsbeständig (Feuchtigkeit, Kälte)
- kabellos mit Akku, evtl. Solar-Panel oder mit Kabel für die Steckdose
- gute Auflösung
- Nachtsicht-Funktion
- Aufnahmenspeicherung durch lokale SD Karte oder externe Datenspeicherung (Cloud)
- Aufnahmewinkel (90 bis 110 Grad im Außenbereich, 360-Grad-Kameras für den Innenbereich)
- Bewegungsmelder
- Überwachung kombiniert mit SMS-Benachrichtigung oder Live-Streaming
- fest installiert oder schwenkbar
Infos und Tipps – Zusammenfassung
- Installieren Sie am besten eine feste Kamera, so entsteht beim Nachbarn nicht der Eindruck, dass Sie ihn filmen.
- Überwachen Sie nur das eigene Grundstück bzw. die eigene Wohnung. Ansonsten verletzten Sie das allgemeine Persönlichkeitsrecht.
- Veröffentlichen Sie keine Aufnahmen Ihrer Video-Überwachung im Internet oder der Öffentlichkeit.
- Wohnen Sie in einem Mehrfamilienhaus, kann nicht einfach im Treppenhaus eine Videoüberwachung angebracht werden.
- Als Vermieter darf man die Wohnung seines Mieters nicht mit einer Video-Überwachungskamera kontrollieren.
- Wer Putzfrau oder Babysitter mit einer Videokamera überwachen möchte, benötigt dazu die ausdrückliche Zustimmung des Betroffenen.
- In einzelnen Fällen darf eine Videoüberwachung der Angestellten in den eigenen vier Wänden erfolgen, wenn z.B. regelmäßig Geld oder Schmuck verschwindet.
Alternativen zur Videoüberwachung in Haus und Wohnung
Eine Überwachung von Haus und Außenbereich kann durch alternative Komponenten erfolgen, welche nicht in die Persönlichkeitsrechte eingreifen.
- Gute Ausleuchtung mit Strahlern
- Bewegungsmelder
- Zäune und Hindernisse
- Alarmanlage
- hochwertige Schliess-Systeme
- häufige Kontrollen durch Hausmeister
- automatische Rollladen- und Lichtsteuerung erzeugen den Eindruck, dass jemand Zuhause ist
Fazit:
Videoüberwachung kann nicht nur im Ernstfall hilfreich sein, sondern auch der Vorbeugung gegen Einbruch dienen. Die potentiellen Täter werden oftmals durch installierte Videoüberwachungs-Systeme abgeschreckt und die Tat verhindert. Behalten Sie in kritischen Situationen die Übersicht, dank der Bilder Ihrer Überwachungs-Kamera. Diese lassen sich mit dem Einsatz von Sicherheitspersonal koordinieren und können im Schadensfall mit zur Aufklärung des Falls beitragen. Moderne Überwachungskameras übermitteln, wer an der Tür klingelt, im Vorgarten ein- und ausgeht oder ob alles in Ordnung ist. Sie können von überall auf der Welt auf die Aufnahmen zugreifen.